AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Fuchs Immobilien Bonn,
im weiteren FIMBO genannt.
1.
Die in unseren Angeboten enthaltenen
Angaben basieren auf durch den Eigentümer erteilten Informationen. Wir bemühen
uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige
Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
können wir aber nicht übernehmen. Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich
eines entstandenen Schadens durch FIMBO seitens des Kunden besteht ausdrücklich
nicht. Durch FIMBO wird lediglich der Nachweiß über einen Vertragsabschluß
zwischen Käufer und Verkäufer geführt. Für den vertraglichen Inhalt sind die
Vertragsparteien selbst verantwortlich. FIMBO garantiert somit nicht für die
Richtigkeit des vertraglichen Inhalts bei Abschluss eines Kaufvertrages. Die
Verträge sind von den vermittelten Parteien vor Abschluss gewissenhaft zu prüfen
und bei Abweichung entsprechend zu korrigieren. Unsere Nachweise sind
freibleibend der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
2.
Unsere Angebote und Mitteilungen
sind nur für den Empfänger selber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln
und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns
Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die bei Abschluss angefallen
wäre.
3.
Ist dem Empfänger das durch uns
nachgewiesene Objekt zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er
FIMBO dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
4.
Provision für Nachweis oder Vermittlung
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.
Soweit nicht anders vereinbart oder beschrieben fällt bei
Kaufobjekten
jeder Art die branchenübliche Verkäufercourtage (Innencourtage)
von 3,57% inklusive
der gesetzlichen MwSt. an.
Bei Miet - oder Pachtobjekten fallen
keine weiteren Kosten für
den Verkäufer an. Der Mieter oder Pächter trägt die volle
Courtage
von 2,38 Netto - Kaltmieten inklusive der
gesetzlichen MwSt.
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines
Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen
und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.
5.
Unser Provisionsanspruch entsteht,
sobald aufgrund unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt
sich die Verpflichtung, FIMBO unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn über ein
von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartner erreicht wird; soweit dieser im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt,
Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Weg derZwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag
aufgrund von Bedingungen erlischt die FIMBO nicht zu vertreten hat. Das gleiche
gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst
oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw.
nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gegeben hat, zum Schadenersatz
verpflichtet.
Stand: 25. Mai 2007