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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fuchs Immobilien Bonn,                                                                        im weiteren FIMBO genannt.
 

1.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf durch den Eigentümer erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich eines entstandenen Schadens durch FIMBO seitens des Kunden besteht ausdrücklich nicht. Durch FIMBO wird lediglich der Nachweiß über einen Vertragsabschluß zwischen Käufer und Verkäufer geführt. Für den vertraglichen Inhalt sind die Vertragsparteien selbst verantwortlich. FIMBO garantiert somit nicht für die Richtigkeit des vertraglichen Inhalts bei Abschluss eines Kaufvertrages. Die Verträge sind von den vermittelten Parteien vor Abschluss gewissenhaft zu prüfen und bei Abweichung entsprechend zu korrigieren. Unsere Nachweise sind freibleibend der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
 

2.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die bei Abschluss angefallen wäre.
 

3.

Ist dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er FIMBO dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
 

4.

Provision für Nachweis oder Vermittlung                                                      

Soweit nicht anders vereinbart oder beschrieben fällt bei Kaufobjekten die branchenübliche Käufercourtage (Außencourtage)                                       von 3,57% inklusive der gesetzlichen MwSt. an.                                       Bei Miet - oder Pachtobjekten werden üblicherweise                               2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen MwSt. berechnet.
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.

Soweit nicht anders vereinbart oder beschrieben fällt bei Kaufobjekten      jeder Art die branchenübliche Verkäufercourtage (Innencourtage)                      von 3,57% inklusive der gesetzlichen MwSt. an.                                      Bei Miet - oder Pachtobjekten fallen keine weiteren Kosten für den Verkäufer an. Der Mieter oder Pächter trägt die volle Courtage                    von 2,38 Netto - Kaltmieten inklusive der gesetzlichen MwSt.
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.

                                                                                        

5.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, FIMBO unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner erreicht wird; soweit dieser im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Weg derZwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund von Bedingungen erlischt die FIMBO nicht zu vertreten hat. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gegeben hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Stand: 25. Mai 2007

 

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