Alleinauftrag
Anders als beim
Alleinauftrag, wird durch den qualifizierten Alleinauftrag die
Veräußerung durch den Verkäufer während der Vertragslaufzeit, sowie die Aufgaben
und Aktivitäten des Maklers während der Vertragslaufzeit präzise geregelt.
Zu den beschrieben Aufgaben im qualifizierten Alleinauftrag gehören unter
anderem: die Ausführung von Werbemaßnahmen, sowie die komplette
Abwicklung des Verkaufs bis hin, wenn gewünscht, zum Notartermin.
Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler zu keinen besonders
ausgewiesenen Aktivitäten.
Der Gedanke "Mehr Makler
=
Mehr Erfolg" kann nicht
erwünschte Folgen haben. Im schlimmsten Falle erhalten Sie weitaus
weniger Erlös, da die Immobilie schlichtweg als "Saure Gurke" angesehen
wird.