Courtage
Käufercourtage:
Soweit nicht anders vereinbart oder beschrieben fällt bei Kaufobjekten die branchenübliche Käufercourtage (Außencourtage) von 3,57%
inklusive der gesetzlichen MwSt. an. Bei Miet - oder Pachtobjekten werden üblicherweise 2,38 Monatskaltmieten
inklusive der gesetzlichen MwSt. berechnet.
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.
Verkäufercourtage:
Soweit nicht anders vereinbart fällt bei Kaufobjekten jeder Art die branchenübliche Verkäufercourtage (Innencourtage) von 3,57%
inklusive der gesetzlichen MwSt. an. Bei Miet - oder Pachtobjekten fallen keine weiteren Kosten für den Verkäufer an. Der
Mieter oder Pächter trägt die volle Courtage von 2,38
Netto - Kaltmieten inklusive der gesetzlichen MwSt.
Die Fälligkeit der Courtage wird bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Objektes durch Aufnahme in den Notar -, Miet - oder Pachtvertrag aufgenommen und wird durch Rechnungsstellung 10 Tage nach Abschluss ohne Abzug fällig.